Mainz Biomed kündigt 6,0 Millionen USD private Platzierung und strategische Aktualisierung an

(SeaPRwire) –   Unternehmen konzentriert sich auf das Pankreaskarzinom-Früherkennungsgeschäft in den USA, strategische Vermögensverkäufe und zukünftige strategische Transaktionen

BERKELEY, Kalifornien und MAINZ, Deutschland, 17. Februar 2026 – Mainz Biomed N.V. (NASDAQ: MYNZ), ein auf die Früherkennung von Krebs spezialisertes Diagnoseunternehmen für molekulare Genetik, gab eine Reihe strategischer Transaktionen bekannt, die darauf abzielen, seine Liquiditätslage zu stärken, das Geschäft auf sein Pankreaskarzinom-Früherkennungsprogramm in den USA zu konzentrieren und Flexibilität zu bieten, während das Unternehmen seine Betriebstätigkeiten fortsetzt und Wachstumsmöglichkeiten sowie umfassendere strategische Alternativen evaluiert.  

Am 13. Februar 2026 schloss Mainz Biomed N.V. (das „Unternehmen“) eine Wertpapierkaufvereinbarung für eine Private Placement von 6,0 Millionen USD mit dem Investor David Lazar ab. Die Finanzierung wird in zwei Tranchen zu je 3,0 Millionen USD durch die Ausgabe von umwandelbaren, nicht einlösbaren Vorzugsaktien abgeschlossen. Die erste Schließung von 3,0 Millionen USD wurde am 13. Februar 2026 abgeschlossen. Die zweite Schließung von 3,0 Millionen USD soll nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen der Aktionäre und vor dem 15. April 2026 erfolgen. Die Nettoeinnahmen aus der Private Placement sollen zur Finanzierung laufender Betriebstätigkeiten, zur Begleichung offener Verbindlichkeiten und zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit des Unternehmens während der Verfolgung strategischer Initiativen verwendet werden. Im Zusammenhang mit der Finanzierung ernannte das Unternehmen David Lazar zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

„Die Abschlusss dieser Finanzierung verschafft dem Unternehmen einen kritischen Laufweg und Stabilität“, sagte David Lazar, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Mainz Biomed. „Unser sofortiges Ziel ist es, die Entwicklung fortzusetzen und Möglichkeiten zu evaluieren, unser Pankreaskarzinom-Screening-Programm in den USA auszubauen und das Geschäft zu stabilisieren. Gleichzeitig werden wir diszipliniert und sorgfältig vorgehen, wenn wir zusätzliche strategische Alternativen erkunden, die langfristigen Wert für die Aktionäre freisetzen können.“

Während das Unternehmen seinen Fokus auf die Entwicklung seines Pankreaskarzinom-Screening-Geschäfts in den USA verschiebt, wird es weiterhin Möglichkeiten zur Veräußerung seiner Darmkrebs-Screening-Vermögenswerte evaluieren und gleichzeitig seine deutsche Tochtergesellschaft auflösen. Das Unternehmen befindet sich derzeit in Gesprächen mit mehreren Partnern, die an seinen Darmkrebs-Vermögenswerten interessiert sind. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, seine Betriebskosten erheblich zu senken und seinen Laufweg zu verlängern.

Für eine vollständige Beschreibung der Details der oben genannten Transaktion beachten Sie bitte das Form 8-K des Unternehmens, das am 17. Februar 2026 bei der SEC eingereicht wurde.

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Über Mainz Biomed NV

Mainz Biomed entwickelt marktreife molekulargenetische Diagnoselösungen für lebensbedrohliche Erkrankungen. Das Flagship-Produkt des Unternehmens ist ColoAlert®, ein genauer, nicht invasiver und einfach zu bedienender Früherkennungs-Test für Darmkrebs. ColoAlert® wird in ganz Europa vermarktet. Das Unternehmen führt derzeit seine klinische Studie eAArly DETECT 2 durch, um sich auf seine entscheidende FDA-Studie für die US-amerikanische regulatorische Zulassung vorzubereiten. Das Produktkandidatenportfolio von Mainz Biomed umfasst auch PancAlert, einen Früherkennungstest für Pankreaskarzinom in frühen Stadien, der auf der Echtzeit-Polymerase-Kettenreaktion (PCR)-basierten Multiplex-Detektion von molekulargenetischen Biomarkern in Blut- und Stuhlproben beruht. Erfahren Sie mehr unter oder folgen Sie uns auf , und .

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Vorausschauende Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind „vorausschauende Aussagen“ im Sinne der „Safe Harbor“-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Vorausschauende Aussagen können an Wörtern wie „antizipieren“, „glauben“, „erwarten“, „schätzen“, „planen“, „Aussicht“ und „projezieren“ sowie anderen ähnlichen Ausdrücken erkannt werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder keine Aussagen über historische Tatsachen sind. Diese vorausschauenden Aussagen spiegeln die aktuelle Analyse vorhandener Informationen wider und unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Daher muss bei der Abhängigkeit von vorausschauenden Aussagen Vorsicht walten. Aufgrund bekannter und unbekannter Risiken können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen oder Projektionen des Unternehmens abweichen. Die folgenden Faktoren, unter anderem, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen in diesen vorausschauenden Aussagen beschriebenen abweichen: (i) das Fehlschlagen bei der Erreichung projektierten Entwicklungs- und damit zusammenhängenden Zielen; (ii) Änderungen in anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften; (iii) die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen und seine aktuellen oder beabsichtigten Märkte; und (iv) andere Risiken und Unsicherheiten, die hierin beschrieben sind, sowie die Risiken und Unsicherheiten, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit in anderen Berichten und öffentlichen Einreichungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC) diskutiert. Zusätzliche Informationen zu diesen und anderen Faktoren, die die Erwartungen und Projektionen des Unternehmens beeinflussen können, finden Sie in seinen ersten Einreichungen bei der SEC, einschließlich seines Jahresberichts auf Form 20-F vom 31. März 2025 und seines Halbjahresberichts auf Form 6-K vom 26. September 2025. Die SEC-Einreichungen des Unternehmens sind öffentlich auf der Website der SEC unter www.sec.gov verfügbar. Jede vorausschauende Aussage, die wir in dieser Pressemitteilung treffen, basiert ausschließlich auf Informationen, die Mainz Biomed derzeit zur Verfügung stehen, und bezieht sich nur auf das Datum ihrer Abgabe. Mainz Biomed übernimmt keine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es schriftlich oder mündlich, die von Zeit zu Zeit getroffen werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder sonstiger Gründe, außer wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.

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