BGIN BLOCKCHAIN LIMITED kündigt günstige Entscheidung in geistigem Eigentumsstreit an

(SeaPRwire) –   WIPO-Gremium ordnet Übertragung des strittigen Domainnamens auf Basis der eingetragenen Marken von BGIN an

SINGAPUR, 26. März 2026 — BGIN BLOCKCHAIN LIMITED („BGIN“ oder das „Unternehmen“; NASDAQ: BGIN), ein Unternehmen für Digital-Asset-Technologie mit proprietären Kryptowährungs-Mining-Technologien und Hersteller von Hardware für das Kryptowährungs-Mining, gab heute ein positives Ergebnis in einem Rechtsstreit um geistiges Eigentum bezüglich der unbefugten Nutzung seiner Marke ICERIVER® bekannt.

Am 4. März 2026 entschied ein vom WIPO Arbitration and Mediation Center (Schieds- und Mediationszentrum der Weltorganisation für geistiges Eigentum) eingesetztes Gremium zugunsten von BGIN Trading Limited und BGIN EU Limited (Tochtergesellschaften von BGIN) in einem Fall gegen Michal Beno (den „Antragsgegner“). Die vollständige Entscheidung ist auf der WIPO-Webseite unter dem Aktenzeichen DEU2025-0038 unter https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisionsx/index-cctld.html verfügbar.

Das WIPO-Gremium ordnete die Übertragung des strittigen Domainnamens <iceriver.eu> vom Antragsgegner auf BGIN EU Limited an. Das Gremium stellte fest, dass der Antragsgegner den Domainnamen registriert und die zugehörige Website aktiviert hatte, um die Marke ICERIVER von BGIN ins Visier zu nehmen, unter anderem mit dem Ziel, sich als BGIN auszugeben, Verwirrung bei Internetnutzern hinsichtlich der Zugehörigkeit zu BGIN zu stiften, BGIN-Kunden zu verwirren und anzulocken sowie Produkte von BGIN zur kommerziellen Gewinnmaximierung zu verkaufen.

Der Domainname und die zugehörige Website des Antragsgegners behaupteten fälschlicherweise, „der offizielle europäische Vertriebspartner für ICERIVER ASIC-Miner“ und „der einzige offizielle Vertriebspartner für ICERIVER-Fabrikware in EUROPA“ zu sein, obwohl keine autorisierte Geschäftsbeziehung zu BGIN bestand.

Die Übertragung des Domainnamens wird von einer großen europäischen Registrierungsstelle für Internet-Domainnamen durchgeführt.

BGIN entwirft und fertigt Mining-Maschinen unter seiner Marke ICERIVER, die seit der Einführung der Marke Anfang 2023 eine bedeutende Marktbekanntheit erlangt hat. BGIN wird den Markenschutz, das Management geistigen Eigentums und die Steuerung offizieller Kanäle auf globalen Märkten weiter vorantreiben, um geordnete Marktpraktiken und den Schutz der Nutzer zu unterstützen.

Das Unternehmen erinnert Kunden und Partner daran, sich für genaue Informationen auf die offiziellen Mitteilungen und autorisierten Kanäle von BGIN zu beziehen.

Über BGIN BLOCKCHAIN LIMITED

BGIN BLOCKCHAIN LIMITED (NASDAQ: BGIN) ist ein Unternehmen für Digital-Asset-Technologie mit proprietären Kryptowährungs-Mining-Technologien, das seine Erfahrung im Design von ASIC-Chips und Mining-Maschinen nutzt, um neue Möglichkeiten im Bereich Kryptowährungen zu erschließen und einen langfristigen strategischen Fokus auf das Eigen-Mining umzusetzen. Die Mission von BGIN ist es, Krypto-Mining für alle zugänglich zu machen, indem innovative Produkte entwickelt werden, die auf verschiedene Marktbedürfnisse zugeschnitten sind – von Anfängern bis hin zu industriellen Groß-Minern. BGIN entwirft und fertigt Mining-Maschinen unter seiner Marke ICERIVER und bietet Kunden durch fortschrittliche Mining-Infrastruktur und Hosting-Dienste operative Flexibilität.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bgin.com oder www.iceriver.io.

Safe-Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete“ Aussagen im Sinne von Section 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung und Section 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung gemäß den „Safe Harbor“-Bestimmungen des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995 darstellen können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an Begriffen wie „wird“, „erwartet“, „geht davon aus“, „zielt ab“, „Zukunft“, „beabsichtigt“, „plant“, „glaubt“, „schätzt“, „wahrscheinlich“, „Ziel“, „prognostiziert“, „potenziell“, „anstreben“, „kann“, „sollte“, „könnte“, „würde“ und ähnlichen Ausdrücken oder deren Verneinung erkennbar. Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen zur Umsetzung der Domainübertragung, zu den Markenschutzbemühungen des Unternehmens, zum Management geistigen Eigentums, zur Steuerung offizieller Kanäle auf globalen Märkten sowie zu den strategischen Plänen und Zielen des Unternehmens, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Obwohl BGIN glaubt, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen angemessen sind, kann das Unternehmen nicht garantieren, dass sich diese Erwartungen als korrekt erweisen werden. BGIN weist Investoren darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen können, und ermutigt Investoren, andere Faktoren zu prüfen, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen könnten und die in den Einreichungen von BGIN bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der „SEC“) dargelegt sind. Zusätzliche Faktoren werden in den Einreichungen von BGIN bei der SEC erörtert, die unter www.sec.gov zur Einsichtnahme verfügbar sind. Alle Informationen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung, und BGIN übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für Investoren- und Medienanfragen kontaktieren Sie bitte:

BGIN BLOCKCHAIN LIMITED

Investor Relations
ir@bgin.com
Robin Yang
BGIN.IR@icrinc.com

Media Relations
pr@bgin.com
Brad Burgess
BGIN.PR@icrinc.com

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