Digital Currency X Technology Inc. kündigt Empfang von Nasdaq-Absonderungsbenachrichtigungsbrief an

(SeaPRwire) –   New York, den 23. Januar 2026 — Digital Currency X Technology Inc. (Nasdaq: DCX) (die „Unternehmen“) hat heute bekanntgemacht, dass es am 20. Januar 2026 eine schriftliche Benachrichtigung (die „Benachrichtigung“) von der Listing Qualifications (die „Mitarbeiter“) von The Nasdaq Stock Market LLC („Nasdaq“) erhalten hat. Die Benachrichtigung gab bekannt, dass das Unternehmen nicht mit der Nasdaq-Listungsvorschrift 5550(a)(2) übereinstimmt, wonach ein Mindestschließungsbid-Preis von $1.00 pro Aktie verlangt wird (die „Mindest-Bid-Preis-Anforderung“). Der Schließungsbid-Preis der Klass A-Ordinary-Shares des Unternehmens, die einen Namenswert von US$0.3 pro Aktie haben (die „Klass A-Ordinary-Shares“), lag in den vergangenen 30 aufeinanderfolgenden Geschäfts Tagen von 4. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026 unter $1.00 pro Aktie.

Normalerweise würde ein Unternehmen eine Frist von 180 Kalendertagen haben, um die Übereinstimmung mit der Mindest-Bid-Preis-Anforderung nachzuweisen. Nach Listing Rule 5810(c)(3)(A)(iv) ist das Unternehmen jedoch nicht für irgendeine in der Regel 5810(c)(3)(A) spezifizierte Einhaltungsphase berechtigt, da es im vergangenen einjährigen Zeitraum eine Rückwärts-Aktienspaltung vorgenommen hat oder in den vergangenen zweijährigen Zeitraum eine oder mehrere Rückwärts-Aktienspaltungen mit einem kumulativen Verhältnis von 250 oder mehr Aktien zu einer vorgenommen hat.

Folglich werden die Wertpapiere des Unternehmens von der Nasdaq Capital Market delistet. Sollte das Unternehmen bis zum 27. Januar 2026 keine Einspruch gegen diese Entscheidung bei einem Hearings Panel (das „Panel“) einreichen, hat die Mitarbeiterbestimmung beschlossen, dass die Wertpapiere des Unternehmens für das Delisting von der Nasdaq Capital Market geplant sind und am Öffnen des Geschäftsverkehrs am 29. Januar 2026 suspendiert werden, und ein Formular 25-NSE bei der Securities and Exchange Commission (die „SEC“) eingereicht wird, wodurch die Wertpapiere des Unternehmens von der Listung und Registrierung auf The Nasdaq Stock Market entfernt werden.

Das Unternehmen plant, ein Hörverfahren beim Panel anzufordern, um die Benachrichtigung einzureden und die Übereinstimmung mit der Mindest-Bid-Preis-Anforderung zu klären. Wie bereits bekanntgemacht, hat das Unternehmen am 22. Januar 2026 eine 12-für-1-Aktienkonsolidierung mit einem marktbedingten wirksamen Datum von 22. Januar 2026 vorgenommen, um die Übereinstimmung mit der Mindest-Bid-Preis-Anforderung wiederherzustellen. Es gibt jedoch keine Gewährleistungen, dass das Unternehmen in der Lage ist, die Übereinstimmung mit der Mindest-Bid-Preis-Anforderung oder mit anderen Nasdaq-Listungsstandards wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten, dass das Panel dem Unternehmen eine Verlängerung der Frist zur Wiederherstellung der Übereinstimmung mit der Mindest-Bid-Preis-Anforderung gewährt, oder dass ein solcher Einspruch beim Panel erfolgreich sein wird.

About Digital Currency X Technology Inc.

Digital Currency X Technology Inc. (NASDAQ: DCX) ist ein pionierisches Unternehmen für die Finanzverwaltung von Digitalwährungen, das sich auf die Entwicklung innovativer Infrastrukturen für sichere Kryptowährungs-Halterungs- und Speicherlösungen konzentriert. Das Unternehmen hat sich strategisch an der Spitze der institutionellen Digitalwährungsanwendung positioniert, mit Finanzwerten über US$1.4 Milliarden. Das Unternehmen verfolgt eine umfassende Digitalwährungsstrategie, die die Finanzoptimierung, die Teilnahme an dezentralen Finanz- (DeFi-) Ökosystemen und die Entwicklung fortschrittlicher Halterungsinfrastruktur umfasst.

Forward-Looking Statements

Diese Mitteilung enthält zukunftsweisende Aussagen, wie sie im Abschnitt 27A des Securities Act of 1933 und im Abschnitt 21E des Securities Exchange Act of 1934 definiert sind, die im Einklang mit den „Sicherheits-Harbor“-Bestimmungen der Private Securities Litigation Reform Act of 1995 formuliert wurden. Diese Aussagen, die die Prognosen des Unternehmens über seine zukünftige finanzielle und operative Leistung widerspiegeln, verwenden Termini wie „glaubt“, „schätzt“, „vermutet“, „erwartet“, „plant“, „projektiert“, „intendiert“, „Potenzial“, „Ziel“, „strebt danach“, „prognostiziert“, „Outlook“, „suchen“, „Ziel“, „Ziel“, „voraussetzt“, „überlege“, „fortsetzen“, „positioniert“, „prognostiziert“, „wahrscheinlich“, „kann“, „könnte“, „möglicherweise“, „wird“, „sollte“, „ungefähr“ und ähnliche Ausdrücke, um die Unsicherheit über zukünftige Ereignisse oder Auswirkungen zu vermitteln. Diese zukunftsweisenden Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen und Prognosen des Unternehmens, die Urteile über zukünftige wirtschaftliche Bedingungen, wettbewerbliche Landschaften, Markt dynamiken und geschäftliche Entscheidungen umfassen, von denen viele inhärent schwierig sind, genau zu prognostizieren und größtenteils außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Darüber hinaus sind diese Aussagen vielen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Variablen unterworfen, die die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens erheblich von denen abweichen können, die in irgendeiner zukunftsweisenden Aussage abgebildet werden. Diese Faktoren umfassen unter anderem Risiken, die mit der Fähigkeit des Unternehmens verbunden sind, die Übereinstimmung mit den Nasdaq-Continued-Listing-Standards wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, die Fähigkeit des Unternehmens, in seinem Einspruch gegen die Bestimmung der Mitarbeiter beim Panel erfolgreich zu sein und eine Einhaltungsphase zu erhalten, die Fähigkeit des Unternehmens, Maßnahmen zu ergreifen, die für seine weitere Listung auf Nasdaq erforderlich sein könnten, wechselnde wirtschaftliche Bedingungen, wettbewerbsmäßige Drücke, regulatorische Änderungen und andere Risiken, die in den Geschäftsberichten und anderen Einreichungen enthalten sein können, die das Unternehmen von Zeit zu Zeit bei der US Securities and Exchange Commission einreicht. Wegen dieser und anderer Risiken, Unsicherheiten und Annahmen sollte keine unangemessene Zuversicht in diese zukunftsweisenden Aussagen gesetzt werden. Darüber hinaus sprechen diese Aussagen nur zum Datum dieser Mitteilung und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsweisende Aussagen zu revidieren oder öffentlich zu aktualisieren, es sei denn, gesetzlich vorgeschrieben.

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