Schwedisch-iranischer Staatsbürger im Iran exekutiert

Habib Faradschollah Chaab wurde der “Korruption auf Erden” schuldig gesprochen wegen der Bildung und Führung einer Rebellengruppe namens Harakat al-Nidal (Arabische Bewegung zum Kampf für die Befreiung von Ahwas) und am 6. Dezember zum Tode verurteilt. Im März bestätigte das Oberste Gericht des Landes das Urteil. Der Iran betrachtet Harakat al-Nidal als “terroristische Gruppe” und wirft ihr vor, Anschläge in der südwestiranischen Provinz Chusestan organisiert zu haben. In der ölreichen Provinz lebt eine große arabische Minderheit, deren Mitglieder seit langer Zeit über Ausgrenzung klagen. Ahwas ist die Hauptstadt von Chusestan.

Das Justizportal Misan veröffentlichte Geständnisvideos von Chaab und versicherte, er habe ein faires Verfahren gehabt. Da der Iran die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennt und Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner behandelt, konnte der Angeklagte keinen konsularischen Beistand von Schweden bekommen.

Chaab war seit Oktober 2020 im Iran inhaftiert, nachdem er während einer Türkei-Reise verschwunden und einen Monat später in Teheran vor Gericht gestellt worden war. Dem Dissidenten wurde unter anderem vorgeworfen, 2018 als Anführer einer Separatistengruppe an einem Terroranschlag auf eine Militärparade in der Stadt Ahwas im Südwesten des Landes beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurden nach offiziellen Angaben 25 Menschen getötet und mehr als 200 verletzt, auch Zivilisten. Er wurde zudem beschuldigt, mit Unterstützung israelischer und schwedischer Geheimdienste Bombenanschläge in der Provinz Chusestan verübt zu haben, bei denen Hunderte Menschen getötet oder verletzt worden seien.

Schweden protestiert 

Schweden, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, verurteilte die Hinrichtung Chaabs. “Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und unumkehrbare Strafe”, schrieb Außenminister Billström im Onlinedienst Twitter. “Schweden verurteilt gemeinsam mit dem Rest der EU ihre Anwendung unter allen Umständen.” Stockholm hatte sich demnach zuvor mit Teheran in Verbindung gesetzt “und gefordert, dass das Urteil nicht vollstreckt wird”, fügte Billström hinzu.

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell verurteilte im Namen der EU die Hinrichtung “aufs Schärfste”. “Die EU spricht der Familie von Herrn Chaab ihr Beileid aus und bekundet ihre uneingeschränkte Solidarität mit Schweden”, hieß es in einer Erklärung auf Twitter.

Kritik auch von der EU

Die EU fordert darin den Iran auf, von künftigen Hinrichtungen abzusehen. “Die zunehmende Zahl der willkürlich in Iran inhaftierten Staatsangehörigen der EU (…), die Beschränkungen des konsularischen Zugangs von EU-Bürgern, die Verweigerung des konsularischen Schutzes und des Rechts auf ein faires Verfahren stehen in direktem Widerspruch zum Völkerrecht”, erklärte Borrell.

Die Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights mit Sitz in Norwegen verurteilte die Hinrichtung ebenfalls. Sie erklärte, Chaab sei “nach seiner Entführung gefoltert” worden, und forderte eine “starke Reaktion der internationalen Gemeinschaft”.

Todesurteil gegen Deutsch-Iraner bestätigt

Ende April hatte der Oberste Gerichtshof im Iran auch das umstrittene Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd bestätigt. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran normalerweise durch Erhängen vollstreckt.

Empörung und Protest wegen Todesurteil für Deutsch-Iraner (22.02.2023)

Im Januar sorgte der Iran mit der Hinrichtung des früheren britisch-iranischen Politikers Aliresa Akbari international für Empörung, der wegen angeblicher Spionage verurteilt worden war.

Derzeit sind im Iran mindestens 16 Menschen mit westlicher Staatsbürgerschaft inhaftiert, viele von ihnen haben auch einen iranischen Pass. Der Iran behandelt Doppelstaatsbürger juristisch wie Iraner. Kritiker werfen Teheran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen. Im Ausland ansässige Aktivisten haben dem Iran eine Politik der “Geiselnahme” vorgeworfen. Dies ziele darauf ab, Zugeständnisse zu erlangen oder die Freilassung von im Ausland inhaftierten Iranern zu erreichen. Der Iran weist die Vorwürfe zurück und begründet die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage.

kle/as (dpa, afp, rtr)