Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden

“Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt”, entschied der Berliner Verfassungsgerichtshof. Die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärte, dies sei “wegen Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler erforderlich”. Die Wahlfehler hält das Gericht für so gravierend, dass sie sich auf das Ergebnis ausgewirkt haben könnten. Diese “Mandatsrelevanz” sehe es bei der Zweitstimme in allen 78 Wahlkreisen als gegeben an, sagte Selting.

Schon der Wahlvorbereitung attestierte Selting “schwerwiegende systemische Mängel”. Die Wahlen seien so unzureichend vorbereitet gewesen, “dass ihr Gelingen bereits im Voraus in Gefahr war.” Die Zahl der Wahlfehler sei in der Geschichte der Bundesrepublik wohl einzigartig. Die Entscheidung sei am Ende mit sieben zu zwei Stimmen ergangen, hieß es. Es gebe keine regulären Rechtsmittel dagegen.

Deutschland | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Klarer Richterspruch: der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Nur die komplette Neuwahl bei der Landtagswahl könne dafür sorgen, dass “demokratische Standards aufrechterhalten werden” könnten, ergänzte eine Gerichtssprecherin. “Wenn nur teilweise gewählt werden würde, würde das bedeuten, dass man nicht flächendeckend den Volkswillen darstellen könnte, sondern man hätte nur eine Momentaufnahme.”

Ein Bündel von Wahlen an einem Tag

Neben den Abstimmungen zu Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten hatte in Berlin am 26. September 2021 gleichzeitig die Bundestagwahl stattgefunden, außerdem ein Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungskonzernen. Zudem fand an dem Tag der Berlin-Marathon statt, für den zahlreiche Straßen gesperrt wurden.

Die Wahlen waren dann von zahlreichen Pannen geprägt. So fehlten Stimmzettel, vor Stimmlokalen bildeten sich mitunter sehr lange Schlangen, viele Wählerinnen und Wähler konnten ihre Stimme erst nach der offiziellen Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr abgeben. Zudem wurden Wahlunterlagen zwischen Bezirken vertauscht. Beim Verfassungsgerichtshof gingen deshalb zahlreiche Beschwerden gegen das Wahlergebnis ein.

Wahlwiederholung statt Neuwahl

Nun müssen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksversammlungen nach der Entscheidung innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden. Im Gespräch als Wahltermin ist der 12. Februar 2023. Dabei handelt es sich um eine Wiederholung, nicht um eine Neuwahl. Das bedeutet, dass dieselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Es ist erst das zweite Mal seit Gründung der Bundesrepublik, dass ein Gericht eine Landtagswahl für ungültig erklärt. Das erste Mal passierte dies 1991 in Hamburg wegen Mängeln bei der Kandidatenaufstellung der CDU.

Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus | SPD Wahlparty

Strahlende Wahlsiegerin im September 2021: Franziska Giffey

Aus der Berliner Landtagswahl war die SPD als stärkste Kraft hervorgegangen, die die Hauptstadt nun in einer Koalition mit Grünen und Linken unter Bürgermeisterin Franziska Giffey regiert. Die Landesregierung bereite die Neuwahl “minutiös” vor, sagte Giffey in einer Reaktion auf das Urteil. Ziel müsse jetzt sein, mit einem handlungsfähigen Senat gut durch die Krise zu kommen. Der Generalsekretär der oppositionellen Berliner CDU, Stefan Evers, sprach von einem “Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland und der Welt”. Es gebe nun die Chance für einen Neuanfang.

In 431 von etwa 2300 Berliner Abstimmungsbezirken soll auch die Bundestagswahl wiederholt werden. Das beschloss in der Vorwoche der Bundestag. Allerdings wird erwartet, dass gegen diesen Beschluss noch das Bundesverfassungsgericht angerufen wird.

kle/sti (afp, rtr, epd, dpa)