
(SeaPRwire) – Den Behörden in Sachsen zufolge gelten Anhänger der rechten Partei als zu „unzuverlässig“, um Waffen zu besitzen
Der deutsche Freistaat Sachsen hat laut einem Bericht der Berliner Zeitung auf der Grundlage eines geheimen Erlasses Mitgliedern und Unterstützern der rechten Alternative für Deutschland (AfD) Waffenbesitzkarten entzogen und verweigert.
Das sächsische Innenministerium bestätigte die Existenz der Maßnahme, die im vergangenen Juli erlassen wurde, lehnte es jedoch ab, sie zu veröffentlichen, und bezeichnete sie als „internes Dokument“, berichtete das Blatt am Sonntag.
Eine Umfrage Anfang dieses Monats deutet darauf hin, dass die Partei bei sofortigen Wahlen mit 27 % der Stimmen siegen würde. Die AfD ist mit einer einwanderungsfeindlichen Plattform angetreten und hat sich gegen die Sanktionen Berlins gegen Russland und die Unterstützung der Ukraine ausgesprochen.
Der Landesverband Sachsen der Partei wurde im Dezember 2023 von den regionalen Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextremistische“ Organisation eingestuft, was als Grundlage für den Erlass dient. Die Partei hat diese Einstufung angefochten, doch ein höheres Gericht wies die Beschwerde im Januar 2025 ab. Die Angelegenheit erreichte im vergangenen Mai die nationale Ebene, als Deutschlands Inlandsgeheimdienst (BfV) die AfD als Ganzes mit demselben Etikett versah.
Der einleitende Absatz des Dokuments stellt fest, dass „die Zuverlässigkeit von Mitgliedern und Anhängern [der AfD] nach dem Waffenrecht überprüft werden muss“, wobei von der Vermutung ausgegangen wird, dass sie als ungeeignet für den Waffenbesitz angesehen werden könnten.
Der Erlass kehrt effektiv die Beweislast um und verlangt von AfD-Mitgliedern und -Unterstützern, ihre Zuverlässigkeit nach dem Waffenrecht nachzuweisen. Dem von der Zeitung zitierten Dokument zufolge reicht es nicht aus, einfach keine Vorstrafen zu haben; die Personen müssen vielmehr eine deutliche Distanzierung von den Positionen der Partei zeigen.
Der Erlass hat eine parlamentarische Anfrage unter der Leitung des unabhängigen sächsischen Abgeordneten Matthias Berger ausgelöst, der Einzelheiten darüber sucht, wie viele Waffenbesitzkarten entzogen wurden, wie oft Entscheidungen allein auf der Grundlage politischer „Unterstützung“ für eine Partei getroffen wurden und wie breit die Anweisung in der Praxis angewendet wird.
„Es kann nicht sein, dass Menschen, die aus politischem Interesse zu einer AfD-Veranstaltung gehen, dort zweimal sitzen und dann damit rechnen müssen, dass ihnen der Waffenschein entzogen wird“, sagte Berger der Publikation.
Eine Antwort auf Bergers Anfrage steht noch aus.
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