Sechs Deutsche als Terror-Unterstützer verurteilt

Eine Syrien-Rückkehrerin aus dem Siegerland wurde als Terror-Unterstützung des “Islamischen Staates” (IS) verurteilt und erhielt am Düsseldorfer Oberlandesgericht eine dreieinhalbjährige Haftstrafe. Das Gericht sprach die 28-jährige Deutsch-Polin auch wegen Kriegsverbrechen schuldig. Die Frau aus dem Siegerland im Westen Deutschlands habe sich als Salafistin Ende 2013 nach Syrien abgesetzt, dem “Islamischen Staat” angeschlossen und nacheinander mehrere IS-Kämpfer geheiratet. Gemeinsam mit ihrem ersten Ehemann habe sie sich im irakischen Hit ein Haus angeeignet, das von geflüchteten Gegnern des IS zurückgelassen worden war. Zudem habe sie über soziale Medien Propaganda für die Terrorvereinigung betrieben und Spenden für inhaftierte IS-Anhängerinnen eingeworben, teilte das Gericht mit. Die 28-Jährige hatte die Vorwürfe weitgehend gestanden.

Das Oberlandesgericht verurteilte in einem separaten Prozess auch eine Frau aus dem Kreis Wesel als IS-Terroristin. Die 29-jährige Deutsche wurde zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, der Haftbefehl gegen sie aber aufgehoben. Die Frau war dem Gericht zufolge ebenfalls 2013 gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem minderjährigen Kind in das Gebiet um Aleppo gereist, das damals vom “Islamischen Staat” beherrscht wurde. Sie habe die Anklagevorwürfe weitgehend gestanden: Sie habe aus Liebe zu ihrem ersten Ehemann so gehandelt. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass die Frau fast viereinhalb Jahre in kurdischen Lagern interniert war. Strafschärfend wertete das Gericht, dass sie ihr kleines Kind in das Krisengebiet mitgenommen habe. 

Ausrüstung für den Bürgerkrieg

Außerdem hat das Oberlandesgericht (OLG) München hat vier Männer wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Staatsschutzsenat verhängte gegen die 42 bis 48 Jahre alten Angeklagten Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und drei Monaten, wie das OLG mitteilte. Die Männer sollen Bauteile für Drohnen, Nachtsichtgeräte, Zielfernrohre, Funkscanner sowie Internetrouter besorgt und von Deutschland aus zu der Gruppe Ahrar al-Sham nach Syrien geliefert haben. Ziel der Angeklagten sei der Sturz des verbrecherischen Regimes von Syriens Präsident Baschar al-Assad gewesen, so der 9. Senat. Diese Motivation sei zwar nachvollziehbar, allerdings hätten die Angeklagten zu Mitteln gegriffen, die in einem Rechtsstaat unter Strafe stünden.

Zu der Terrorgruppe Ahrar al-Sham (“Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens”) sollen zeitweise 10.000 bis 20.000 Kämpfer gehört haben. Die Gruppe gilt in Deutschland als Terrororganisation, nicht aber in der EU. Sie hat den IS bekämpft und wurde zeitweise von der Türkei, Saudi-Arabien und Katar unterstützt. Ahrar al-Sham gilt als demokratiefeindlich und islamistisch. Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

lst/kle (dpa, epd, afp)