(SeaPRwire) – Zwei afghanische Staatsangehörige wurden in Deutschland im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen islamischen Terroranschlag gegen das schwedische Parlament festgenommen.
teilte am Dienstag mit, dass zwei afghanische Staatsangehörige – identifiziert als Ibrahim MG und Ramin N – im Raum Gera von Beamten des Bundeskriminalamtes festgenommen wurden. Die Beschuldigten wurden aufgrund von Haftbefehlen festgenommen, die am 5. und 6. März von einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof erlassen wurden.
Ibrahim wird vorgeworfen, Mitglied des Islamischen Staates (IS) zu sein und ein ausländisches unterstützt zu haben, während die Staatsanwaltschaft Ramin vorwirft, dieselbe Terrororganisation unterstützt zu haben. Nach den Haftbefehlen sind Ibrahim und Ramin spätestens seit 2023 Anhänger der Ideologie der ausländischen Terrororganisation “Islamischer Staat (IS)”.
Staatsanwälte sagten, Ibrahim sei im August 2023 von Deutschland aus der Regionalabteilung “Islamischer Staat Khorasan-Provinz” (ISPK) beigetreten.
Mit Ramins Hilfe habe Ibrahim zuvor Spenden in Höhe von rund 2.000 Euro für den IS in Deutschland gesammelt und diese über Mittelsmänner an die Vereinigung geschickt, so die Staatsanwaltschaft. Die Gelder sollten angeblich inhaftierten IS-Mitgliedern in Nordsyrien zugutekommen.
Im Sommer 2023 beauftragte das ISPK Ibrahim, als Reaktion auf in stattfindende Koranverbrennungen einen Anschlag in Europa zu verüben, heißt es in den Haftbefehlen. Ibrahim und Ramin planten, Polizisten und andere mit Schusswaffen in Stockholm im Bereich des schwedischen Parlaments zu töten, sagten deutsche Staatsanwälte.
“Die beiden trafen hierzu in enger Absprache mit ISPK-Verantwortlichen konkrete Vorbereitungen. Insbesondere recherchierten sie im Internet die örtlichen Gegebenheiten rund um das und versuchten mehrfach, wenn auch erfolglos, Waffen zu beschaffen”, so die Staatsanwaltschaft.
Beide Beschuldigten sollen am Dienstag und Mittwoch dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Gegen beide Beschuldigte wird wegen gemeinschaftlicher Vorbereitung eines Verbrechens des Mordes und Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union ermittelt.
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