(SeaPRwire) – wird voraussichtlich am Freitag über ein Regierungsprogramm zur Liberalisierung der Cannabis-Rechtsvorschriften abstimmen, mit dem der Besitz von begrenzten Marihuana-Mengen straffrei und Mitgliedern von „Cannabis-Clubs“ der Kauf von Cannabis zu Genusszwecken erlaubt werden soll.
Die Abstimmung im Unterhaus des Parlaments, dem Bundestag, erfolgt Monate, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz’ Kabinett dem Plan seinen Segen gegeben hat, einem prominenten Reformprojekt der sozialliberalen Regierungskoalition. Er wird vom konservativen Oppositionsbündnis heftig abgelehnt und auch einige Mitglieder von Scholz’ Mitte-Links-Sozialdemokraten stehen dem Plan mit Unbehagen gegenüber.
Das Gesetz sieht die Legalisierung von bis zu 25 Gramm (fast 1 Unze) Marihuana für Erwachsene zum Genusszweck und den Anbau von bis zu drei Pflanzen im privaten Umfeld vor. Dieser Teil der Gesetzgebung würde am 1. April in Kraft treten.
Ab dem 1. Juli dürften deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren gemeinnützigen „Cannabis-Clubs“ mit jeweils maximal 500 Mitgliedern beitreten. Die Clubs dürften Cannabis für den persönlichen Konsum der Mitglieder anbauen.
Einzelpersonen dürften bis zu 25 Gramm pro Tag oder maximal 50 Gramm pro Monat kaufen – eine Zahl, die für Personen unter 21 Jahren auf 30 Gramm begrenzt ist. Eine Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht gestattet. Die Kosten der Clubs würden durch Mitgliedsbeiträge gedeckt, die entsprechend dem Konsum von Marihuana durch die Mitglieder gestaffelt würden.
plant ein Werbeverbot oder Sponsoring von Cannabis, und die Clubs und der Konsum in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Sportanlagen ist nicht gestattet. Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Der Plan bleibt deutlich hinter den ursprünglichen Ambitionen der Regierung zurück, die den Verkauf von Cannabis an Erwachsene im ganzen Land in lizenzierten Verkaufsstellen vorsahen. Das Projekt wurde nach Gesprächen mit der Exekutivkommission zurückgestuft.
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