Deutsches Gericht bestätigt Einstufung der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz

(SeaPRwire) –   Deutschlands Inlandsgeheimdienst war gerechtfertigt, die rechtspopulistische Alternative für Deutschland wegen des Verdachts auf Extremismus unter Beobachtung zu stellen, urteilte das Verwaltungsgericht am Montag und wies damit die Berufung der Oppositionspartei zurück.

Das Verwaltungsgericht in Münster urteilte zugunsten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Das Urteil bedeutet, dass die Behörde die Partei weiter beobachten darf.

Das Gericht stellte fest, dass es eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Einstufung gab, betonte aber zugleich, dass dies nicht zwangsläufig zur Einstufung als ein erwiesener Fall des Rechtsextremismus führt.

Die AfD weist die Einstufung vehement zurück und stellt sie als politischen Versuch dar, die Partei zu diskreditieren. Roman Reusch, Mitglied der Bundesspitze, sagte, die Partei werde in Berufung gehen. Peter Böhringer, stellvertretender Vorsitzender, beklagte, dass das Gericht “hunderte” Beweisanträge nicht berücksichtigt habe.

Die AfD wurde 2013 gegründet und hat sich in den Jahren zunehmend nach rechts entwickelt. Ihr Programm konzentrierte sich zunächst auf die Ablehnung von Hilfen für kriselnde Euro-Staaten, doch ihre vehemente Opposition gegen Angela Merkels Entscheidung, 2015 große Zahlen von Flüchtlingen und anderen Migranten ins Land zu lassen, etablierte die Partei als bedeutende politische Kraft.

In letzter Zeit konnte die AfD in Umfragen stark zulegen, da die Unzufriedenheit mit der Regierung aus SPD, Grünen und FDP hoch ist. Sie hofft bei den Landtagswahlen in drei ostdeutschen Bundesländern im September stärkste Partei zu werden, wo sie ihre stärkste Unterstützung hat.

Allerdings sanken ihre bundesweiten Werte etwas nach einem Medienbericht im Januar, wonach Extremisten über die Abschiebung von Millionen Migranten, darunter einige mit deutschem Pass, diskutierten und einige AfD-Funktionäre daran teilnahmen. Der Bericht löste Massenproteste gegen den Rechtsruck in Deutschland aus.

In der Urteilsbegründung am Montag stellte das Gericht fest, dass der Verdacht berechtigt sei, dass die Anerkennung nur eines rechtlich abgewerteten Status für in Deutschland geborene Bürger mit Migrationshintergrund den politischen Zielen zumindest eines bedeutenden Teils der AfD entspreche. Nähere Details wurden nicht genannt, es hieß aber, es gebe Hinweise auf “diskriminierende Ziele”.

Außerdem verwies das Gericht auf die weit verbreitete Verwendung herabsetzender Begriffe in der Partei gegenüber Flüchtlingen und Muslimen sowie Hinweise auf antidemokratische Bestrebungen, auch wenn diese nicht in der von dem BfV angenommenen Häufigkeit und Dichte vorlägen.

Das Gericht stellte keine Hinweise auf unangemessene politische Motive des Geheimdienstes fest.

In einem anderen Fall wird am Dienstag das Urteil im Prozess gegen einen der bekanntesten AfD-Funktionäre, Björn Höcke, wegen des Verdachts der Verwendung eines Nazi-Spruchs erwartet. Höcke ist Landeschef der AfD in Thüringen und will sich dort im September zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Höcke bestreitet die Vorwürfe.

Die vorübergehende Festnahme eines Mitarbeiters des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl wegen des Verdachts der Spionage für China warf auch ein schlechtes Licht auf die Partei, die ohnehin wegen ihrer Russland-Positionen in der Kritik stand.

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