(SeaPRwire) – Ein Gericht hat am Dienstag einen der bekanntesten Figuren der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) wegen wissentlicher Verwendung eines Nazi-Spruchs in einer Rede schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil im Prozess kommt Monate vor einer Landtagswahl in dem ostdeutschen Bundesland Thüringen, bei der er für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren will.
Das zuständige Gericht in der ostdeutschen Stadt Halle sprach Höcke schuldig, Symbole der SA verwendet zu haben. Es verhängte eine Geldstrafe von insgesamt etwa 14.000 Euro.
Das Delikt kann mit einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine sechsmonatige Bewährungsstrafe plädiert, während Verteidiger einen Freispruch beantragten.
Der Fall drehte sich um eine Rede in Merseburg im Mai 2021, in der Höcke den Satz “Alles für Deutschland!” benutzte. Die Anklage vertrat die Auffassung, dass er sich des Ursprungs als Parole der SA-Sturmabteilung bewusst war, Höcke selbst argumentierte jedoch, es handele sich um eine “volkstümliche Redewendung”.
Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch sagte, die Richter seien davon überzeugt gewesen, dass Höcke sich darüber im Klaren war, dass die Formulierung ein verbotener SA-Spruch ist.
Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte laut Deutscher Presse-Agentur zu Höcke: “Sie sind ein begabter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.”
Der ehemalige Geschichtslehrer hatte im Prozess ausgesagt, er sei “völlig unschuldig” und bezeichnete sich als “rechtskonformen Bürger”.
Der 52-jährige Höcke gilt als einflussreiche Figur am rechten Rand der AfD.
Seit 2013, dem Gründungsjahr der Partei, führt er den AfD-Landesverband in Thüringen an und soll auch deren Wahlkampf am 1. September leiten.
Er hatte das Holocaust-Mahnmal in Berlin einmal als “Denkmal der Schande” bezeichnet und für einen “180-Grad-Wende” in der Erinnerungskultur plädiert. Ein Parteischiedsgericht hatte 2018 einen Antrag auf Parteiausschluss abgelehnt.
Staatsanwalt Benedikt Bernzen argumentierte in seinem Plädoyer am Dienstag, Höcke habe Nazi-Vokabular “strategisch und systematisch” verwendet, berichtete die dpa.
Höcke warf der Anklage vor, keine entlastenden Umstände gesucht zu haben, und betonte, die Meinungsfreiheit sei in Deutschland eingeschränkt.
Ob das Urteil im seit Mitte April laufenden Prozess einen nennenswerten politischen Effekt auf Höckes Ambitionen haben wird, ist fraglich. Unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf seine Kandidatur hat es nicht.
Besonders stark ist die AfD in den ostdeutschen Bundesländern, zu denen auch Thüringen gehört. Es ist unwahrscheinlich, dass sich eine andere Partei darauf einlässt, mit Höcke eine Regierung zu bilden und ihn zum Ministerpräsidenten zu wählen. Aber die Stärke der AfD hat die Regierungsbildung in der Region sehr kompliziert gemacht.
Der AfD-Landesverband in Thüringen gehört zu den drei Verbänden, die das Inlandsgeheimdienst als “erwiesen rechtsextremistisch” einstuft.
Am Montag entschied ein Gericht in einem separaten Fall, dass die Beobachtung der gesamten Partei durch den Geheimdienst wegen Verdachts auf Extremismus gerechtfertigt ist. Die AfD stellt die Einstufung als politischen Versuch dar, die Partei zu diskreditieren, und will Rechtsmittel einlegen.
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